Informationen zur Batterierücknahme
Nach der Batterieverordnung sind wir als Händler verpflichtet, Verbraucher auf
folgendes hinzuweisen:
Sie sind nach der Batterieverordnung gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus
zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer
kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem entsprechenden Zeichen nach Anhang 1
Nr. 1 und 3 der Batterieverordnung, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne
sowie dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als
schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.